Retentionsräume Tauerntäler
- Wasserverband Salzach Oberpinzgau

Der Wasserverband Salzach Oberpinzgau wurde vor fast 60 Jahren am 19.06.1964 mit dem Hauptzweck „zur Leistung von Beiträgen zu schutzwasserbaulichen und schutzwasserwirtschaftlichen Maßnahmen unmittelbar an der Salzach“ durch zwölf Anrainergemeinden von Wald im Pinzgau bis Bruck gegründet. Der höchstmögliche Schutz von Häusern und Siedlungen, sowie Gewerbe- und Industrieanlagen stehen dabei jedenfalls im Fokus der Bemühungen und werden seither neben diversen anderen schutzwasserbaulichen Maßnahmen, durch die Aufweitung der Flussbette und der gezielten Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen zu Retentionsräumen, bei übertretenen Wassermassen im Anlassfall, gewährleistet.

Trotz fortlaufender Investitionen in diverse Hochwasserschutzmaßnahmen, kam es jedoch leider durch die sich innerhalb der letzten Jahrzehnte ungünstig verändernden klimatologischen Bedingungen, zu einer eklatanten Häufung großer Hochwässer an der Salzach. Nach den Jahren 2005 und 2014 war der Oberpinzgau im Juli 2021 zum dritten Mal innerhalb von 16 Jahren von einem extremen Hochwasser („HQ 300“) betroffen, wobei im Juli 2021 der gesamte Abschnitt von Wald bis Zell am See flächendeckend überflutet wurde.

Die künftige klimatologische Entwicklung („Klimawandel“) scheint eine Verkürzung der Intervalle sogar noch zu begünstigen.
Weitere Hochwasserschutzmaßnahmen im Talboden, sind nach Aussage von Experten, unter anderem aufgrund der nicht, oder nur mehr sehr eingeschränkt vorhandenen Retentionsräume, sowie im Blickwinkel auf den Klimawandel, nur mehr unzureichend möglich.

Hydrologische und hydraulische Berechnungen haben jedoch ergeben, dass eine wesentliche Verbesserung des Hochwasserschutzes im Talboden der oberen Salzach, effizient durch die Errichtung von Rückhaltebecken an den Zubringern (Krimmler- bis Felberache), möglich ist. Sämtliche geplante Standorte befinden sich in der Außen- und Kernzone des Nationalparks Hohe Tauern. Daher sind gemäß dem Sbg. Nationalparkgesetz sowie den einschlägigen europarechtlichen Bestimmungen umfangreiche Kartierungen geschützter Arten, Naturverträglichkeitsprüfungen sowie allenfalls Ersatzleistungen erforderlich.

Rechtsträger der geplanten Maßnahmen ist der Wasserverband Salzach Oberpinzgau. Die Landesregierung wird den Wasserverband bei Projektierung und Umsetzung des ggst. Projekts mit einem geschätzten Gesamtinvestitionsvolumen iHv EUR 40 Mio EUR weiter unterstützen und alle dazu erforderlichen Schritte veranlassen.
Da das Projekt noch nicht abgeschlossen ist, werden Informationen in diesem Bereich der Website laufend ergänzt.

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